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Regelungen für Begleitpersonen

Kann ich jemanden zu Ihnen ins Haus begleiten, z. B. zu einem ambulanten Termin?

Begleitpersonen sind für erwachsene Patienten grundsätzlich nicht gestattet. Patienten, die einen ambulanten Termin in den Kreiskliniken haben, werden gebeten, diesen ohne eine Begleitperson wahrzunehmen.

Patienten unter 18 Jahren dürfen von einem Elternteil begleitet werden.

Begründete Ausnahmen sind bei Erwachsenen in Einzelfällen nur in Absprache mit der jeweiligen Ambulanz und nach Voranmeldung möglich.

 

Begleitung während der Geburt

Die Begleitung von Schwangeren zur Geburt im Kreißsaal durch den Partner oder eine andere namentlich benannte Begleitperson ist möglich.

Ein besuchsberechtigtes Elternteil (oder eine feste Bezugsperson) darf nach der Entbindung des Kindes, täglich in der Zeit zwischen 11 und 19 Uhr die Mutter und das Neugeborene im Zimmer auf der Entbindungsstation 10 unter Berücksichtigung der geltenden Hygienerichtlinien besuchen.

Nach der Geburt erhält das Elternteil / die Begleitperson einen Besucherschein. Dieser berechtigt zum Besuch in der Zeit zwischen 11 und 19 Uhr. Der Besucherschein wird ausgefüllt und bei jedem Besuch am Empfang vorgezeigt.